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Österreich sitzt in der Föderalismusfalle

  • johannesrauch8
  • vor 4 Minuten
  • 7 Min. Lesezeit



Österreichs Bundesländer geben rund ein Sechstel aller Staatsausgaben aus. Über eigene Steuern, die sie selbst beschließen und vor ihren Wählern verantworten müssten, finanzieren sie davon so gut wie nichts. Das KDZ, das Zentrum für Verwaltungsforschung, beziffert die eigenen Landessteuern auf 0,82 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Deutschland erwirtschaften die Länder rund neun Prozent über eigene Steuern. 1990 lag der österreichische Wert noch bei 4,2 Prozent. Seither sinkt er, Jahr für Jahr, mit dem ausdrücklichen Wohlwollen der Landeshauptleute. Rund 80 Prozent der Landesbudgets stammen aus Transfers, also aus Geld, das jemand anderer eintreibt.

Das ist der Konstruktionsfehler, an dem dieses Land eines Tages ersticken wird. Und es lohnt sich, ihn beim Namen zu nennen, bevor die nächste Landeshauptleutekonferenz wieder erklärt, alles sei eine Frage des „Respekts vor den Ländern“.


Ausgeben ja, einheben nein


Man muss hier präzise sein, sonst zerlegt einen der godfather des Föderalismus himself, Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Also: Die Länder haben Einnahmen. Sie bekommen über den Finanzausgleich Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, dazu Transfers und Zweckzuschüsse. Geld ist reichlich da. Was fehlt, ist die Verantwortung dafür auf der Einnahmenseite. Der Bund hebt die Steuern ein, bekommt den politischen Ärger ab, und verteilt nach einem starren Schlüssel an Länder und Gemeinden. Die Länder dürfen ausgeben, ohne je einen Steuersatz erhöhen und das vor dem eigenen Wahlvolk rechtfertigen zu müssen.

Wer fremdes Geld ausgibt, spart nicht. Das ist keine Polemik, sondern die Grundannahme jeder seriösen Finanzwissenschaft: Effizienz entsteht dort, wo Nutzer einer Leistung und ihre Kostenträger zusammenfallen. In Österreich fallen sie auseinander, systematisch und gewollt. Der Föderalismus österreichischer Bauart existiert fast nur auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmenseite herrscht eine Bequemlichkeit, die kein anderer Industriestaat in diesem Ausmaß kennt.


Gesundheit: das teuerste Zuständigkeitschaos


Nirgends zeigt sich der Schaden aktuell deutlicher als im Gesundheitswesen. Die Spitäler steuern und finanzieren im Wesentlichen die Länder, den niedergelassenen Bereich die Sozialversicherung. Zwei Töpfe, zwei Logiken, kein gemeinsames Interesse. Patient:innen weichen abends und am Wochenende in die Spitalsambulanzen aus, weil Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich schlicht nicht zur Verfügung stehen. Die Sozialversicherung wiederum hat gar kein Interesse, ihr Angebot auszubauen, weil die Folgekosten ohnehin im fremden Budget anfallen, nämlich im Spital, das die Länder zahlen. Dass ein Großteil dieser Ambulanzbesuche im niedergelassenen Bereich besser und billiger aufgehoben wäre, ist gesundheitspolitisch unbestritten. Eine steirische Erhebung zeigt, dass Primärversorgungseinheiten zwischen 59 und 74 Prozent der Fälle abschließend behandeln, ganz ohne Spital.

Im Mai 2026 hat der Rechnungshof unter Präsidentin Margit Kraker ein Themenpapier vorgelegt: 44 Milliarden Euro öffentliche Gesundheitsausgaben für 2024, und trotzdem wachsende Versorgungsprobleme. Viel Geld, schlechte Steuerung, gefährdete Qualität. Die Kernforderung ist verräterisch in ihrer Schlichtheit. Es brauche endlich eine klare Federführung, jemanden, der den Reformprozess überhaupt führt. Wenn ein Rechnungshof im Jahr 2026 darum betteln muss, dass irgendwer für eine Gesundheitsreform die Verantwortung übernimmt, ist das das Eingeständnis eines Systemversagens, in dem alle mitreden und keiner zuständig ist.

Geredet wird seit Jahrzehnten. Die wiederkehrenden 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Staatsverträge im eigenen Staat, sind das Symbol dieses Stillstands. Sie verwalten das Nebeneinander, statt es aufzulösen. Das größte Übel von allen sind die geteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Als Landesrat ein Ärgernis, als Minister auch. Ich weiß, wovon ich rede.


Eine Ebene drauf, keine weg


Hier liegt der eigentliche Missstand, und er ist größer als jede einzelne Reformpleite. Österreich ist 1995 der Europäischen Union beigetreten. Seither ist eine komplette Verwaltungsebene dazugekommen, nämlich Brüssel. Abgeschafft wurde im Gegenzug nichts. Bund, neun Länder, die Bezirkshauptmannschaften, über 2.000 Gemeinden: alles steht noch genau dort, wo es 1995 stand. Wir haben aufgestockt und nie ausgemistet.

Andere haben sich getraut. Dänemark hat 2007 in einem Zug eine ganze Ebene gestrichen: vierzehn Ämter weg, dafür fünf Regionen, und aus 275 Kommunen wurden 98. Griechenland schrumpfte seine Gemeinden über zwei Reformen von fast 6.000 auf gut 300 und ersetzte seine 54 Präfekturen durch 13 Regionen, den größten Schnitt 2010 unter dem Druck der Schuldenkrise. Schmerzhaft, umstritten, aber gemacht. In Österreich gilt schon die bloße Idee, auch nur zwei Bezirkshauptmannschaften zusammenzulegen, als undurchführbar.

Wie tief das sitzt, zeigt eine Groteske: In der Steiermark, dem einzigen Land, das 2011 überhaupt Bezirke fusioniert hat, kämpfen Regionen wie Bad Aussee und Fürstenfeld bis heute darum, ihr altes Autokennzeichen zurückzubekommen, das sie bei der Fusion verloren haben. Für diese zwei Buchstaben auf dem Nummernschild müsste sogar eine Bundesverordnung geändert werden. So weit reicht der Reformeifer in diesem Land: bis zum Kennzeichen, und keinen Meter weiter. (Der Standard, 12.10.2023)

Die einzige nennenswerte Ausnahme bestätigt die Regel: Die Steiermark legte 2015 ihre Gemeinden von 542 auf 287 zusammen, ein einzelnes Bundesland gegen erbitterten Widerstand. Die zuständigen Regierungsparteien zahlten dafür an der Wahlurne. Genau diese Lektion haben alle anderen acht Länder verinnerlicht: Wer Strukturen anrührt, verliert. Also rührt sie keiner an.


Gemeindefusionen, längst überfällig


Am deutlichsten sichtbar wird die Reformangst auf der untersten Ebene. Österreich hat über 2.000 Gemeinden, mehr als 400 davon mit weniger als 1.000 Einwohnern, bei einem EU-Schnitt von 22.000 Menschen pro Gemeinde. Viele dieser Kleinstgemeinden können Kinderbetreuung, Schule und Pflege längst nicht mehr aus eigener Kraft stemmen und hängen am Tropf des Landes. Die letzte große Fusionswelle liegt ein halbes Jahrhundert zurück, seither bewegt sich außer in der Steiermark fast nichts. Nicht weil die Kleinteiligkeit sinnvoll wäre, sondern weil jeder Bürgermeister um Amt, Wappen und Ortsschild kämpft. Dabei sind die fusionierten steirischen Gemeinden heute leistungsfähiger und finden sogar leichter Personal und Kandidaten. Gemeindefusionen sind kein Tabu. Sie sind überfällig.


Sozialhilfe: drei Anläufe, ein Fleckerlteppich


Wer wissen will, wie reformfähig dieses Land ist, schaut sich die Existenzsicherung an. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, ab 2010 über eine 15a-Vereinbarung eingeführt, lief 2016 aus, weil sich Bund und Länder auf keine Verlängerung einigen konnten. 2019 folgte der nächste Versuch, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, ein Rahmen nach Artikel 12 der Bundesverfassung, den die neun Länder in eigenen Ausführungsgesetzen umsetzen müssen.

Der Verfassungsgerichtshof kippte schon im Dezember 2019 Kernstücke, darunter die abgestuften Höchstsätze für Kinder. Das Ergebnis sechseinhalb Jahre später? Mit Stand 1. Jänner 2026 haben acht der neun Länder ein Ausführungsgesetz, Tirol steht noch davor. Drei Anläufe, mehrere Verfassungswidrigkeiten, bis heute kein einheitliches System. Wer in Bregenz, Wien oder Klagenfurt ansucht, trifft auf andere Regeln, weil neun Länder neun Wege gehen. Das ist die föderale Vielfalt, von der die Landeshauptleute so gerne schwärmen. Für die Betroffenen ist es Willkür der Postleitzahl. Dieselbe Zersplitterung zieht sich durch Baurecht, Naturschutz, Jugendschutz und Wohnbau: neun Mal alles erfinden, neun Mal regeln, neun Mal verwalten, in einem Land mit der Einwohnerzahl einer mittleren Metropolregion.


Die Reformleiche im Keller


Einen Versuch gab es. 2003 bis 2005 tagte der Österreich-Konvent, der bislang größte Anlauf zu einer Staats- und Verfassungsreform. 70 Mitglieder, zehn Arbeitsgruppen, 1.200 Seiten Endbericht. Das Ergebnis: kein konsensualer Verfassungsentwurf, weil man sich nicht einigen konnte. Ein zentraler Bruch verlief entlang der Länderinteressen, deren Forderungspapier von Medien quer durch die Republik als „Abfuhr“ tituliert wurde. Übrig blieb am Ende vor allem die Schaffung der Verwaltungsgerichte, beschlossen erst 2012. Danach kehrte die Verfassungspolitik zur altbewährten Praxis der „Expertenkommissionen“ zurück, also zum geordneten Versanden im Salzamt.

Seither ist der Konvent die Leiche im Keller, die man hervorholt, wenn wieder jemand „große Reform“ sagt, und die zuverlässig daran erinnert, wie solche Sätze in Österreich enden. Oder man macht es gleich wie Finanzminister Marterbauer, der den größten Hebel gegen die Reformverweigerung in der Hand hätte und sich vergangene Woche, befragt zu genau diesen Strukturreformen, so verewigte: „Bei den ganz großen Reformen habe ich Bauchweh.“ Der oberste Kassier der Republik. Bauchweh.


Der Finanzausgleich als Bankomat


Alle paar Jahre wird der Finanzausgleich neu verhandelt, das Verteilungsgesetz zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Es wäre der Moment, Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zusammenzuführen. Es passiert nie. Der Finanzausgleich 2024 brachte nach Analyse des KDZ keine wesentliche Strukturreform. Statt den Verteilungsschlüssel an den tatsächlichen Aufgaben auszurichten, wurde die Lastenverschiebung wieder über zusätzliche Bundestransfers gelöst, durchschnittlich rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr, ein Teil davon im neuen „Zukunftsfonds“. Auch das WIFO hält nüchtern fest, dass die wichtigen Strukturreformen erneut ausgeblieben sind: die Zusammenführung von Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung und die Stärkung der Abgabenautonomie der Länder.

Fiskalrat, WIFO und KDZ riefen im Oktober 2024 gemeinsam nach raschen Reformen. Fiskalratschef Christoph Badelt brachte die Mechanik auf den Punkt: Alle hätten großen Spaß daran, ihre finanziellen Probleme auf die jeweils anderen abzuschieben. Für die Länder ist die Finanzausgleichsverhandlung der Gang zum Bankomaten, der im Finanzministerium steht: alle paar Jahre das Geld abholen, ohne dass das eigene Konto je belastet wird.


Das beste Gegenargument, und warum es nicht trägt


Der Föderalismus ist kein Übel an sich, und das stärkste Argument seiner Verteidiger verdient eine ehrliche Antwort. Regionale Nähe, Subsidiarität, der Schutz vor einer allmächtigen Zentrale: kann man so sehen. Entscheidungen dort zu treffen, wo man die Verhältnisse kennt, ist oft smarter als zentrale Gleichmacherei. Aber eben nicht bei jedem Thema, und schon gar nicht, wenn man sich ums Geld nicht kümmern muss.

Echter Wettbewerbsföderalismus braucht genau das, was Österreichs Länder verweigern: Steuerautonomie samt Haftung. Ein Land, das Leistungen anbietet, müsste sie durch selbst beschlossene Abgaben finanzieren, damit die Bürger vergleichen können, wer mit ihrem Geld gut wirtschaftet und wer nicht. Österreichs Länder aber berufen sich auf Subsidiarität, wenn es ums Gestalten geht, und auf den Bund, wenn es ums Zahlen geht. Das ist blanker Schönwetterföderalismus.


Wallner ist nicht das Problem. Er ist das Symptom.


Im zweiten Halbjahr 2026 übernimmt turnusgemäß Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz. Ausgerechnet er, der verlässlich und reflexartig gegen Wien stichelt, soll am Ende die Ergebnisse der mit dem Bund vereinbarten „Reformpartnerschaft“ präsentieren, jener großen Föderalismusreform, die bis Ende 2026 stehen soll.

Man muss Wallner nicht persönlich angreifen, er liefert die Selbstentlarvung frei Haus. Er will den Großteil der 15a-Vereinbarungen abschaffen und formuliert sein Prinzip so: „Wer die Kompetenz übernimmt, muss auch die Mittel bekommen.“ Übersetzt heißt es: Wir nehmen gern mehr Kompetenzen, das Geld dafür soll weiterhin der Bund eintreiben. Von eigener Steuerhoheit, vom Mut, selbst einzuheben und dafür geradezustehen, kein Wort. Länderlogik in Reinform, vorgetragen vom Mann, der sich am lautesten über die Zentrale beschwert.

Besonders aufschlussreich ist die kalte Progression. Als die schwarz-grüne Regierung sie 2022 abschaffte, eine dauerhafte Entlastung für alle Steuerzahler, meldeten die Länder umgehend Einnahmenausfälle an. Vorarlberg und Salzburg verlangten schriftlich Kompensation vom Bund, der Städtebund lehnte den Gesetzesentwurf überhaupt ab. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen 2023 führten dieselben Länder die Abschaffung dann als Argument ins Feld, warum sie mehr Geld brauchen. Die Logik: an den Steuern mitschneiden ja, eine Entlastung für die Bürger mitverantworten nein.

Wallner ist dabei kein Einzeltäter. Jeder Landeshauptmann, jede Landeshauptfrau jeder Couleur würde an seiner Stelle dasselbe sagen, weil das System genau das belohnt. Wer Mittel ohne Verantwortung herausholt, gilt daheim als durchsetzungsstark. Wer Steuerautonomie und damit Haftung fordern würde, gilt als Nestbeschmutzer. Solange das so bleibt, hält jeder Vorsitzende dieselbe Rede, und jede Reformpartnerschaft endet mit einer Pressekonferenz, auf der mehr Geld vom Bund als Erfolg verkauft wird.


Katastrophal föderal


Österreichs Föderalismus ist zu schwach für echten Wettbewerb und damit für Effizienz, und zu stark, um die Republik vernünftig regieren zu können. Er verteilt Macht und viel Geld, ohne Verantwortung einzufordern. Er kennt neun Wege zu allem, neun Rechtfertigungen dafür und keinen einzigen aus der Blockade.

Im Lichte der globalen Umbrüche, die gerade passieren, verfolgt man fassungslos, wie sich die Gliedstaaten der Republik und ihre Hauptleute jeder Reform verweigern und die Bundesregierung davor zurückschreckt, das Heft mittels Verfassungsmehrheit in die Hand zu nehmen. Die Folgen vor Augen, vergeht einem das Lachen. Föderal bis zum Niedergang. Joseph Roth würde heute statt der „Kapuzinergruft“ die „Föderalismusdämmerung“ schreiben.

 
 
 

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