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Donald Trump, Andreas Scalet und ich oder: Ein Kommentar ist ein Kommentar ist ein Kommentar


Ist es mit dem Ehrenkodex des österreichischen Journalismus vereinbar, wenn ich in den Vorarlberger Nachrichten von Andreas Scalet, dem Chef des Wirtschaftsressorts, mit Donald Trump verglichen werde? Wo verlaufen die Grenzen zwischen Meldung und Meinung? Müssen persönliche Ansichten von Redakteur:innen in Zeitungen als Kommentare gekennzeichnet werden? Welche Regeln des traditionellen journalistischen Handwerks gelten eigentlich noch?

Diese und andere Fragen wollte ich beantwortet wissen, deshalb habe ich Ende November 2020 Beschwerde gegen die Berichterstattung der Vorarlberger Nachrichten beim Österreichischen Presserat erhoben, nachdem ein Mitte November 2020 von mir verfasster Tweet für etwas mediale Aufregung gesorgt hatte.

Nun ist die Entscheidung des Presserates eingelangt. Wollte man sie in sportliches Regelwerk übersetzen, könnte man sagen, der Presserat hat den VN die gelbe Karte gezeigt, aber von einer Verurteilung der Zeitung abgesehen.

Ist das eine ausgewogene oder eine typisch österreichische Lösung? War mein Vorgehen gerechtfertigt? Haben die VN Grenzen überschritten? Hätte ich weniger wehleidig sein sollen? Urteilen Sie selbst. Im Folgenden finden Sie eine Chronologie der Ereignisse inklusive aller relevanten Dokumente.


Chronologie (Kurzfassung)

13.11.2020: mein Tweet

15.11.2020: Offener Brief der WKV an die VN-Redaktion

16.11.2020: Artikel „Rauch schockt die Wirtschaft“ in den VN

16.11.2020: Offener Antwort-Brief von mir an die WKV

17.11.2020: Artikel „Landesrat Rauch antwortet Wirtschaft mit offenem Brief“

26.11.2020: Einreichung der Beschwerde beim Österreichischen Presserat

17.12.2020: Der Presserat empfiehlt ein Ombudsverfahren zwischen VN und mir

22.12.2020: Übermittlung eines Vorschlags an die VN-Chefredaktion im Rahmen des Ombudsverfahrens

20.01.2021: Auf Nachfrage erfahre ich, dass die VN keinen Gegenvorschlag gemacht hat. Das Ombudsverfahren geht ergebnislos zu Ende, die Beschwerde wird an den Presserat rücküberwiesen.

09.03.2021: Sitzung des zuständigen Senats des Presserats, Entscheidung


Chronologie (Langfassung)

Am Freitag, dem 13. November 2020, twitterte ich am späten Vormittag:

Der klare Bezugspunkt meines Tweets – wie nicht zuletzt aus den Hashtags hervorgeht – war die Schulschließungsdebatte, die in diesen Tagen angesichts des bevorstehenden zweiten coronabedingten Lockdowns auf Bundesebene mit großer Vehemenz geführt wurde. Meine Wortmeldung war als Plädoyer für das Offenhalten der Schulen gedacht.

Nachdem am darauffolgenden Wochenende auf dem Webportal vol.at eine Reivhe von kritischen Beiträgen zu meinem Tweet erschienen und sogar meinem geschätzten Kollegen Landeshauptmann Markus Wallner eine Stellungnahme zu entlocken gewesen war – Wallner ließ mir aus­richten, ich möge „ein bisschen weniger twittern und mehr arbeiten“ –, (vgl. 1) machten die Vorarlberger Nach­richten, die mit Abstand größte Tageszeitung des Landes, am Montag, dem 16. No­vember, ihren Wirtschaftsteil mit folgender Überschrift auf: „Rauch schockt die Wirtschaft“ (siehe Beilage 1) . Darin zitierte Redakteur Andreas Scalet unter anderem aus einem offenen Brief an mich, den das Präsidium der Wirtschaftskammer Vorarlberg am Sonntag auf vol.at hatte veröffentlichen lassen (ich selbst erhielt den Brief erst am Montag auf Nachfrage im Sekretariat der Wirtschaftskammer), und ließ neben dem Landeshauptmann, der seine Aufforderung an mich wie­derholte, vier Proponenten des Vorarlberger Wirtschaftslebens sowie Bernhard Weber, den Wirtschafts­sprecher der Grünen im Vorarl­berger Landtag, zu Wort kommen. Mittels QR-Code konnten die Leserinnen und Leser der VN auf den gesamten Brief (siehe Beilage 2) zugreifen. Sowohl vol.at als auch die Vorarl­berger Nach­richten verzich­teten zwischen 13. und 16. No­vember darauf, mit mir oder meinem Büro Kontakt aufzuneh­men. In diesem redaktio­nellen, nicht als Kommentar ge­kennzeichneten Artikel ist unter anderem zu lesen:


„Dass Politiker gerne direkt ihre Wähler ansprechen und sich dafür der sozialen Medien bedienen, ist bekannt. Und dass nicht nur abgewählte Präsidenten damit polarisieren können, sondern auch Vorarlberger Lokalpolitiker, das bewies Umweltlandesrat Johannes Rauch.“
„Mit dem Thema Wirtschaft wird er [Johannes Rauch, Anm.] sich nach seinem Tweet allerdings doch noch auseinandersetzen müssen. Ob dafür 251 Zeichen wie in seinem Originaltweet ausreichen, ist eher fraglich.“

Noch am 16. November antwortete ich der Wirtschaftskammer Vorarlberg in einem offenen Brief (siehe Beilage 3), der auch der Redaktion der Vorarlberger Nachrichten zuging. Am Diens­tag, dem 17. November, veröffentlichten die VN Auszüge aus diesem Brief in einem redak­tionellen, nicht als Kommentar gekennzeichneten Artikel (siehe Beilage 4). Redakteur Andreas Scalet leitete diese Auszüge folgendermaßen ein:


„Trotz der kurzen Botschaft glaubt er [Johannes Rauch, Anm.] sich – wie ein anderer politischer Twitter-Spezialist aus den USA – von den Medien falsch verstanden. Er spricht von Unterstellungen, obwohl seine [sic!] Tweet wohl in jedem Medium wortwörtlich wiedergegeben wurde.“

Scalet zog also ein weiteres Mal Donald Trump als Vergleichsmaßstab für meinen Tweet heran. Und in der Tat sprach ich in meinem offenen Brief an das Präsidium der Wirtschafts­kammer darüber, dass mich die „Unterstellungen, mit denen ich von Ihrer Seite konfrontiert werde“, ärgern. Adressat meines Ärgers war aber das Präsidium der Wirtschaftskammer, nicht, wie von Scalet insinuiert, „die Medien“. Denn die Wirtschaftskammer hatte mir in ihrer Stellungnahme vorgeworfen, ich ließe „jegliche Wirtschaftskompetenz vermissen“ und würde „augenscheinlich den Kreislauf von unternehmerischem Wirken und Lebensqualität [missachten]“, ich würde „praxisfern und offensichtlich ohne jegliche Kenntisse der Probleme und Herausforderungen in den Vorarlberger Produktionsstätten agieren“ und hätte mich „auch ideell von den über 30.000 Vorarlberger Handwerkern und Gewerbe­treibenden [weit] entfernt“. Diese Ausführungen habe ich in meinem Antwortschreiben als ärgerliche „Unterstellungen“ bezeichnet, doch dieser Zusammenhang geht aus Scalets Artikel nicht hervor. Stattdessen stellt Scalet den Begriff der Unterstellung in Bezug zu meinem Tweet und widerlegt mit diesem Kniff eine Behauptung, die von niemandem aufgestellt wurde.


Am 26. November 2020 übermittelte ich eine Beschwerde an den Österreichischen Presserat, dessen Ehrenkodex sich neben vielen anderen österreichischen Medien auch die Vorarlberger Nachrichten verpflichtet fühlen. In einer persönlichen Stellungnahme führte ich unter anderem aus:

„Es sei Andreas Scalet unbenommen, mich mit Donald Trump zu vergleichen. Es mag plump, geschmacklos, tendenziös und sachlich falsch sein, aber einen Vergleich dieser Art anzu­stellen ist das gute Recht des Redakteurs. Wenn er es in einem Kommentar tut, der aus­drücklich der Meinungsäußerung des Journalisten oder der Journalistin dient. Gemeinhin pflegen Zeitungen Kommentarseiten zu führen oder heben Kommentare grafisch hervor – auch die Vorarlberger Nachrichten verfahren nach letzterem Schema. Andreas Scalets Artikel waren aber nicht als Kommentare gekennzeichnet. Daraus kann der Eindruck entstehen, in den Beiträgen würden die Ansichten der Redaktion oder gar Fakten wieder­gegeben. Es ist bei den zitierten Darstellungen eben nicht klar, ‚ob es sich […] um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt‘.Und wie gesagt: Hätte Andreas Scalet, der langjährige Leiter der Kommunika­tions­abteilung der Wirtschaftskammer Vorarlberg und nunmehrige Chef des Wirtschafts­ressorts der VN, mich in einem Kommentar mit einem namentlich ungenannt bleibenden US-Präsidenten verglichen, hätte ich dies achselzuckend zur Kenntnis genommen. In einem redaktionellen Artikel hingegen sehe ich diesen Vergleich als ‚persönliche Diffamierung‘ und ‚Verunglimpfung‘.“ Aus meiner Sicht hatten die VN mit dieser Art der Berichterstattung die Punkte 3.1 und 5.2 des Ehrenkodex für die österreichische Presse verletzt, die da lauten:

3.1. Für die Leserinnen und Leser muss klar sein, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt.
5.2. Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen verstoßen gegen das journalistische Ethos.

Am 17.12.2020 erhielt ich die Information, dass der zuständige Senat des Presserats sich mit meiner Beschwerde befasst und beschlossen habe, dass zunächst ein sogenanntes Ombudsverfahren durchgeführt werden solle, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den VN und mir zur Beilegung der Angelegenheit zu erzielen. Eine erfahrene Journalistin wurde als Ombudsfrau mit der Vermittlung zwischen der Chefredaktion der VN und mir beauftragt. Wenn der Vermittlungsversuch scheitere, gehe die Angelegenheit zurück an den Senat des Presserats.

Fünf Tage später, am 22.12.2020, sandten wir der Chefredaktion der VN, übermittelt durch die Obmudsfrau, einen konkreten Vorschlag im Rahmen des Ombudsverfahrens, der als Ausgleich zur beanstandeten Berichterstattung dienen sollte. Dieser Vorschlag blieb seitens der VN-Chefredaktion trotz Nachfrage unerwidert.

Am 20.01.2021 wurde meine Beschwerde daher an den zuständigen Senat des Presserats rücküberwiesen, der sich damit in seiner Sitzung vom 09.03.2021 befasste. Im Rahmen dieser Sitzung gaben sowohl der Anwalt der Russmedia als auch ich Stellungnahmen ab, in der wir unsere jeweilige Sicht der Dinge schilderten, und beantworteten eine Vielzahl von Fragen der Senatsmitglieder. Meine Stellungnahme lautete folgendermaßen:

„Ich bin Politiker und daher berufsbedingt dazu verpflichtet, eine dicke Haut zu haben. Das ist mir klar. Denn für Personen öffentlichen Lebens gelten selbstverständlich andere Regeln als für Privatpersonen.

Die Frage, die ich mit dieser Beschwerde beim österreichischen Presserat geklärt haben möchte, ist aber die folgende: Werden das traditionelle journalistische Handwerk und die traditionelle journalistische Sorgfaltspflicht hinfällig, bloß weil ich Politiker bin?

Meiner Auffassung nach hat der Journalismus zu unterscheiden zwischen Meldung und Meinung, zwischen Tatsachenbericht und Kommentar. Aus meiner Sicht haben die VN in den beiden Artikeln „Rauch schockt die Wirtschaft“ (16.11.2020) und „Landesrat Rauch antwortet Wirtschaft mit offenem Brief“ (17.11.2020) diese Unterscheidung nicht getroffen. Es interessiert mich also im Allgemeinen, ob die Trennung zwischen der Wiedergabe von Fakten und der Formulierung von Ansichten noch Relevanz entfaltet, und im Speziellen, ob die in den beiden erwähnten Artikeln offensichtliche Vermischung einen Verstoß gegen den Ehrenkodex des Österreichischen Presserates bedeutet.

Ich nehme an, dass Sie, sehr geehrte Mitglieder des Senats, nicht unbedingt in einem Atemzug mit den übelsten Krawalljournalisten des Landes genannt werden wollen. Nun, mir geht es ganz ähnlich. Bloß weil ich auch Politiker bin und gelegentlich den Social-Media-Dienst Twitter verwende, möchte ich nicht mit Donald Trump in einen Topf geworfen werden, dem die Washington Post in den Jahren 2016–2020 nicht weniger als 30.573 falsche oder irreführende Behauptungen nachgewiesen hat. Sie können mich altmodisch nennen, aber der Vergleich mit einem notorischen Lügner beleidigt mich.“


Schließlich traf der Senat folgende Entscheidung:


„Nach Ansicht des Senats ist dieser Vergleich (Rauchs mit Trump, Anm.) noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dafür spricht zunächst, dass sich der Beschwerdeführer mit seinem Tweet selbst an die Öffentlichkeit wandte und sich damit bewusst einer öffentlichen Diskussion aussetzte. Auch wenn der Senat den Unmut des Beschwerdeführers über den Vergleich bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen kann und ihn für zugespitzt erachtet, geht er hier nicht von einem Eingriff in den Persönlichkeitsschutz des Beschwerdeführers aus. […]

Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot liegt daher noch nicht vor, zumal nach der Entscheidungspraxis des Presserats auch in neutralen Berichten an manchen Stellen Kommentierungen durch den Autor vorgenommen werden können. Die Beschwerdegegnerin wird dennoch dazu aufgefordert, künftig das Trennungsgebot von Bericht und Kommentar stärker zu berücksichtigen und persönliche Bewertungen von Autorinnen und Autoren in Form eines zugespitzten Vergleichs in neutralen Berichten zu vermeiden.

Trotz dieser Kritik hält der Senat fest, dass durch den beanstandeten Artikel letztendlich keine schutzwürdige Position des Beschwerdeführers verletzt wurde. Die Beschwerde war daher gemäß § 14 Abs. 2 lit b VerfO abzuweisen.“

Diese Entscheidung nehme ich selbstverständlich zur Kenntnis, und ich werde mich darum bemühen, dickhäutiger zu werden. Ganz entschieden muss ich aber die Behauptung zurückweisen, ich würde in den Redaktionen „intervenieren“. Ich muss ob der Absurdität des Vorwurfs beinahe schmunzeln. Die Episode, auf die Gerold Riedmann in seinem heutigen Leitartikel anspielt, bezieht sich auf eine Ausgabe der VN im März 2019, als Bundeskanzler Sebastian Kurz in Vorarlberg zu Besuch war und aus diesem Anlass auf nicht weniger als elf (11!) Fotos in einer Ausgabe des hiesigen Leitmediums zu sehen war. Solche Hagiografien kennt man sonst eher aus den Wiener Bezirkszeitungen, die gern den Bürgermeistern huldigen, oder aus nordkoreanischen Medien. Ich habe damals meiner Verwunderung in einem E-Mail Ausdruck verliehen, in dem ich unter anderem schrieb: „Empfindlich bin ich nach dreißig Jahren in der Politik nicht mehr, dem Irrglauben durch ‚Interventionen‘ auch nur irgendetwas erreichen zu können, bin ich ohnehin nie erlegen. Die Machtverhältnisse im Land sind mir ebenso schmerzhaft klar, wie die Gesetzmäßigkeiten und Wirkmächtigkeit algorithmengetriebener Kommunikation.“ Daran hat sich nichts geändert, wenngleich mir bewusst ist, dass andere Parteien die Praxis der Intervention – mal mehr, mal weniger subtil – als effektives und legitimes politisches Mittel betrachten. Und dann stellt sich natürlich auch die Frage, wer so eine Intervention mit sich machen lässt, und warum.


Beilage 1

Rauch schockt die Wirtschaft
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Beilage 2

Offener Brief_WKV_an_JR
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Beilage 3

Brief_JR_an_WKV
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Beilage 4 VN-Artikel „Landesrat Rauch antwortet Wirtschaft mit offenem Brief“

VN_Antwort_JR
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