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  • Johannes Rauch

Heliskiing. Eine Erregung

Ganz ehrlich: Es ist ein unvergleichliches Gefühl, in einen unverspurten Tiefschneehang einzufahren, der sich wie eine Seidendecke vor dir ausbreitet. Schwünge im federleichten, durchgefrorenen Pulver ziehen zu können, gibt einen einzigartigen „flow“, es ist wie Schweben. Für kurze Momente ist man in völligem Einklang mit der Natur, empfindet sich als Teil eines umfassenden Ökosystems.



Mir ist schon bewusst, dass der Pulverschnee gnädig die Verletzungen verdeckt, die wir der Natur unablässig zufügen, und dass ich mich daher lediglich einer Illusion der Unberührtheit hingebe, aber dennoch: Das kurze Glücksgefühl ist real, und es kann sich nur deshalb so stark entfalten, weil ich zuvor mit meinen Tourenskiern den Berg hinaufgestapft bin. Der Aufstieg ist Teil des Ganzen und nicht lästige Mühsal.



In den letzten Tagen ist sehr viel über das Wider – und auffälligerweise sehr wenig über das Pro – des sogenannten Heliskiings geschrieben worden. Ein Helikopterservice in Lech fliegt etwa 250-mal pro Saison auf den Mehlsack und das Schneetäli und will das auch weiterhin tun. Der Landeshauptmann hat sich über die Einwände der BH Bludenz, der Naturschutzabteilung des Landes, des Verwaltungsgerichtshofs, der Naturschutzanwältin, unzähliger Sachverständiger und NGOs sowie des Koalitionspartners hinweggesetzt und die Genehmigung, die es dem Helikopterbetrieb in Lech erlaubt, die beiden Berge weiterhin anzufliegen, um zweieinhalb Jahre verlängert. Lech ist der einzige Ort in Österreich, in dem Heliskiing gestattet ist. Ich werde, das habe ich bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diesen umweltpolitischen Unfug zu beenden.


In Tirol beispielsweise ist „die Verwendung von Hubschraubern zur Beförderung von Personen für touristische Zwecke“ generell verboten und lediglich zwischen Flugplätzen erlaubt. In den Kärntner Alpinregionen ist „die Vornahme von Außenabflügen und Außenlandungen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen“ ebenfalls verboten, Ausnahmen bestehen lediglich für Katastropheneinsätze, für die Versorgung von Schutzhütten und bestimmte Zwecke der Wildhege und der Landwirtschaft. Es ist höchste Zeit, dass Vorarlberg einen ähnlichen Weg einschlägt und das Verbot von Helikopterflügen zu Tourismuszwecken landesgesetzlich verankert.

Darüber hinaus besteht in Österreich laut Luftfahrtgesetz ein grundsätzlicher Flugplatzzwang. Ich halte es für sinnvoll, darüber nachzudenken, Flügen zu touristischen Zwecken und sonstiger nicht dringlicher Natur die Bewilligung für Außenlandungen und abflüge generell zu versagen.


Denn Heliskiing ist die dekadenteste Form des Schifahrens, das beinahe bemitleidenswert hilflose Bemühen um „Distinktionsgewinn“, oder um es mit einem anderen Wort, ebenfalls von Pierre Bourdieu, zu sagen: „Die feinen Unterschiede“ machen es aus. Man fährt nicht dort, wo die gewöhnlichen Lecher und Zürser Feriengäste sich tummeln, sondern sucht die Exklusivität auf den Hängen jener Berge, die noch nicht von Liften, Seilbahnen und Pisten durchzogen sind. Man ist jedoch nicht bereit, für dieses Vergnügen die Mühsal des Aufstiegs auf sich zu nehmen – das ließe der körperliche Gesamtzustand dieser Klientel vermutlich gar nicht zu –, man lässt sich auf den Gipfel fliegen. Wie früher römische Senatoren oder indische Moguln sich auf Sänften durch die Straßen transportieren ließen, nutzen die Parvenus der Berge nun eben Hubschrauber, um dorthin zu gelangen, wohin ihre Füße sie nicht tragen würden. Dieses arrogante Streben nach Unterscheidbarkeit erinnert mich an Bret Easton Ellis’ Yuppie-Horror-Roman American Psycho aus dem Jahr 1991, in dem durchgeknallte Börsenmakler ihr verlorengegangenes Selbstwertgefühl zu kompensieren versuchen, indem sie Visitenkarten aus Elfenbein anfertigen lassen oder geschmolzenes Eis vom Südpol trinken.

Distinktion ist tatsächlich der einzige „Wert“, der sich mit Heliskiing verkaufen lässt. Ökonomisch ist die ganze Angelegenheit völlig irrelevant. Der Standard hat recherchiert, dass ein Flug – drei Passagiere plus ein:e Bergführer:in – rund 500 Euro kostet. Bei 250 Flügen pro Saison ergibt das einen Umsatz von 125.000 Euro. Davon, wage ich zu behaupten, wird das Gras auf den Weiden des Arlbergs nicht fett. Der Helikopterservice, der die Genehmigung beim Landeshauptmann beantragt und diese auch erhalten hat, hat 2020 laut Firmenbuch einen Bilanzgewinn von knapp 3,2 Millionen Euro verbucht.

Auch unter touristischen Gesichtspunkten spielt das Heliskiing keine Rolle. Lech und Zürs meldeten vor Beginn der Pandemie rund 850.000 Nächtigungen in der Wintersaison. So viel Geld können die hochgerechnet 750 Heliskiing-Tourist:innen gar nicht auf Après-ski-Partys ausgeben, dass ihr Ausbleiben eine Delle in die wirtschaftliche Gesamtsituation des Schigebiets schlagen würde.

Selbst das Sicherheitsargument zählt nicht. Es lässt sich kein „öffentliches Interesse“ an den touristischen Helikopterflügen herbeikonstruieren. Die Vorarlberger Bergrettung betreibt – ohne jegliche Verbindung zum Heliskiing – den Rettungshubschrauber Gallus 1, der dem angesprochenen Helikopterservice gehört, aber die ganze Saison über in Zürs steht und für Rettungseinsätze verwendet werden kann. Der Hubschrauber, der die betuchten, aber trägen Tourist:innen auf den Mehlsack und das Schneetäli bringt, kommt in der Früh aus Ludesch nach Lech und fliegt nach Beendigung seines Tagespensums zurück. Es entsteht kein zusätzliches Sicherheitselement durch das Heliskiing.


Warum also das Ganze? Warum gestattet das Land einigen wenigen neureichen Tourist:innen die Ausübung groben Unfugs in unserer einzigartigen Bergwelt, im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass hier ökologische Schäden angerichtet und die Prinzipien des Natur- und Tierschutzes mit Füßen getreten werden? Wem nützt der Blödsinn?


Die Grünen, so viel sei schon noch angemerkt, haben stets Stellung gegen das Heliskiing bezogen, zuletzt in der Debatte 2016/17, als wir bereits in Regierungsverantwortung standen. Natürlich haben Markus Wallner und ich die Causa intern BEsprochen, aber nicht ABGEsprochen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Verlängerung der Genehmigung war, wie erwähnt, die alleinige, einsame und völlig unverständliche Entscheidung des Landeshauptmanns.



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