- Johannes Rauch
- 19. Mai 2021
Wer von uns Grünen hat in den vergangenen Monaten nicht schon laut geflucht über Sebastian Kurz, Gernot Blümel und die Tatsache, dass wir „mit denen“ in einer Koalition sind? Eben.
Aber ich denke, es ist wichtig, die Frage der persönlichen Sympathie zu trennen von den juristischen Vorwürfen, mit denen sich der Bundeskanzler seit einigen Tagen konfrontiert sieht.
Worum geht es also?
Sebastian Kurz hat, behauptet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), als Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Fällen das Delikt „Falsche Beweisaussage“ (§ 288 StGB) begangen. Die Behörde leitet diesen Vorwurf aus den inhaltlichen Unterschieden zwischen Kurz’ Antworten im U-Ausschuss und seinen WhatsApp-Konversationen mit diversen Leuten ab und begründet die Aufnahme von Ermittlungen gegen Kurz sehr umfangreich und gründlich. Die Höchststrafe bei einem Vergehen nach § 288 StGB beträgt drei Jahre – und ein Vergehen, nur um das klarzustellen, ist kein Verbrechen.[1] Niemand wirft dem Kanzler ein Verbrechen vor.
Sebastian Kurz ist im Moment Beschuldigter in einem Strafverfahren. Es wird ihm also ein konkretes Delikt vorgeworfen; er ist nicht bloß ein Verdächtiger (bei dem überhaupt noch nicht klar sein muss, worin genau der Vorwurf besteht), aber er ist auch (noch; Kurz scheint von einer Anklage auszugehen, die Expert*innen sind wie so oft gespaltener Meinung) kein Angeklagter. Wir müssen damit rechnen, dass sich das Verfahren noch über mehrere Monate hinzieht, und das scheinbar schleppende Tempo hat seine guten Gründe.
Wie geht es weiter?
Jeder Beschuldigte hat ein Recht darauf, gehört zu werden. Die WKStA muss den Kanzler einvernehmen oder ihn zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern. Würde sie dies unterlassen und dennoch einen Strafantrag einbringen (also Anklage erheben), müsste der zuständige Einzelrichter den Antrag zurückweisen. Es ist also schon aus verfahrensrechtlichen Gründen ausgeschlossen, dass ein Strafantrag ohne vorherige Einvernahme des Beschuldigten eingebracht wird, auch wenn dies türkise Parteigänger*innen verschiedentlich behauptet haben.
Alle Staatsanwaltschaften, auch die WKStA, haben „über Strafsachen, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht“ (§ 8 Abs 1 Staatsanwaltschaftsgesetz), der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft zu berichten. In diesem Vorhabensbericht hat die Staatsanwaltschaft darzustellen, wie sie weiter vorgehen will – ob sie also beabsichtigt, das Verfahren einzustellen, weiter zu ermitteln oder Anklage zu erheben bzw. einen Strafantrag einzubringen. Dabei ist die Behörde nicht völlig frei in ihrem Ermessen, es gilt vielmehr das Kriterium der Eintrittswahrscheinlichkeit: Ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch, muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Die Oberstaatsanwaltschaft äußert sich zum Vorhabensbericht und leitet diesen an die Sektion V im Justizministerium (dieser Sektion stand, dies nur nebenbei, bis vor Kurzem der mittlerweile suspendierte Christian Pilnacek vor) weiter. Auch die Sektion V gibt eine Stellungnahme ab und übermittelt den Vorhabensbericht sodann an den Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich (kurz Weisungsrat), der unter anderem immer dann eingeschaltet werden muss, wenn es sich „um Strafsachen gegen oberste Organe der Vollziehung (Art 19 B-VG: Bundespräsident, Bundesminister, Staatssekretäre und Mitglieder der Landesregierungen)“ handelt.[2] Der Weisungsrat ist organisatorisch an die Generalprokuratur angebunden und steht unter dem Vorsitz des Generalprokurators.
Das Gremium gibt eine Empfehlung an die Justizministerin ab, die am Ende dieses langen Prozesses die Entscheidung über den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Sebastian Kurz zu treffen hat. Es ist allerdings politisch nicht vorstellbar, dass Alma Zadic der Empfehlung des Weisungsrates zuwiderhandeln würde.
Vorsatz und Unschuldsvermutung
Es ist schwierig, den Vorsatz einer falschen Beweisaussage nachzuweisen, da der oder die Angeklagte, konfrontiert mit der faktischen Unwahrheit einer Aussage, jederzeit behaupten kann, sich eben geirrt zu haben. Freisprüche sind also in Verfahren nach § 288 StGB eher die Regel als die Ausnahme. Dazu kommt im Fall Kurz, dass die WKStA ihre Vorwürfe der falschen Beweisaussage unter anderem aus doppelten Verneinungen herleitet. Diese rhetorische Figur bietet aber immer Spielraum für Interpretationen. Denn nur weil ich nicht sage, dass etwas nicht so ist, bedeutet das nicht, dass ich sage, dass etwas so ist.
Wie für alle der österreichischen Justiz unterworfenen Menschen gilt auch für Sebastian Kurz die Unschuldsvermutung, und zwar bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung. Selbst ein erstinstanzliches Urteil ändert daran nichts – dies ist in der Kommunikation streng zu beachten. Würde irgendjemand Sebastian Kurz nach einem erstinstanzlichen Urteil als „schuldig“ bezeichnen, drohte ihm oder ihr ein medienrechtliches Verfahren. (Siehe dazu auch: https://www.derstandard.at/story/2000126707391/causa-kurz-anklage-und-anstand)
Und was heißt das jetzt politisch?
Seit die Grünen ins Justizministerium eingezogen sind, werden Ermittlungen gegen hochrangige Politiker*innen nicht mehr „daschlog’n“, wie der Vizekanzler mit Bezug auf den ehemaligen Sektionschef Christian Pilnacek zu sagen pflegt.[3] Die Politik mischt sich nicht ein und dreht potenziell heikle Verfahren nicht mehr ab. Werner Kogler hat als Justizministerin-Stellvertreter die Drei-Tage-Berichtspflicht abgeschafft, der zufolge Staatsanwaltschaften die jeweils zuständige Oberstaatsanwaltschaft drei Tage im Vorhinein von „bedeutenden Verfahrensschritten“ zu informieren hatten. Alma Zadić hat Pilnacek und Johann Fuchs von ihren Posten abgezogen. All diese Maßnahmen haben den – in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen – Verrat von Ermittlungsschritten an die Beschuldigten drastisch erschwert, wenngleich nicht gänzlich unmöglich gemacht, wie aus der Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel ersichtlich wurde.
Doch wir Grünen, allen voran Justizministerin Alma Zadić, schützen die Unabhängigkeit der Justiz und sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden ungestört arbeiten können. Niemand, auch nicht die Ministerin selbst, wird sich in laufende Verfahren einmischen oder diese kommentieren. Schlimm genug, dass wir eine solche rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit eigens erwähnen müssen.
Im Übrigen war es Alma Zadić, die den „stillen Tod der Justiz“ (Clemens Jabloner) verhindert hat. Sie hat erreicht, dass das Justizbudget um 165 Millionen € erhöht wurde, 255 neue Planstellen geschaffen, das Informationsfreiheitsgesetz – und mit ihm die Abschaffung des Amtsgeheimnisses – auf den Weg gebracht, die Gewaltenteilung in der inneren Organisation ihres Ministeriums wiederhergestellt und die Bundesbetreuungsagentur reformiert.
Schon allein diese Bilanz zeigt, finde ich, wie wichtig die Grünen in dieser Regierung sind.
Should we stay or should we go?
Regierungsarbeit ist mühsam. Sollte irgendjemand gehofft haben, das Dasein würde sich durch die Grüne Regierungsbeteiligung in eine himmlische Großkonditorei (danke, Heimito von Doderer) verwandeln, so wäre nun ein guter Zeitpunkt, diese Erwartungen zurückzuschrauben.
Wir alle führen gern die Gewaltenteilung und die Existenz einer freien, unabhängigen Medienlandschaft als „vierter Macht im Staate“ im Munde, wenn wir die Grundbausteine einer funktionierenden Demokratie benennen sollen. In einigen Mitgliedstaaten der EU, etwa in Polen oder Ungarn, ist die Gewaltenteilung de facto aufgehoben. Das Parlament ist unter Kontrolle; es wird geduldet, aber verachtet, die Justiz vereinnahmt, die Presse unter Druck gesetzt, gegängelt oder an Günstlinge verscherbelt. Und in der Tat lassen manche Vorkommnisse aus der jüngeren Vergangenheit den Verdacht aufkommen, dass auch wir in Österreich von solchen Zuständen nicht mehr allzu weit entfernt sind.
Diesem Anfangsverdacht müssen wir entschieden entgegentreten. Durch eine Aufwertung des Parlaments, durch gesetzliche Maßnahmen, die Transparenz und Offenheit befördern, durch den aktiven Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, durch die Gewährleistung unabhängiger, unbeeinflusster Berichterstattung.
Gestalten ist mühselige, oft frustrierende Kleinstarbeit, weil wir dem Koalitionspartner jedes auch noch so minimale Zugeständnis unter großem Aufwand abringen müssen. (Mehr dazu hier: www.johannes-rauch.at/post/ein-jahr-in-der-bundesregierung)
Aber die Dinge geraten auf vielen Ebenen, die ich hier nicht alle aufzählen will, weil dieses Schreiben ohnehin schon viel zu lang ist, in Bewegung. Der Transformationsprozess ist im Gange, auch wenn manche ihn noch nicht erkennen können oder wollen.
Es ist offen, wie dieser Prozess angesichts der Verwerfungen – auch gesellschaftlich! –, die Corona mit sich gebracht hat, stattfinden wird; ob demokratische Verfasstheit, Rechtsstaatlichkeit und ein gutes Leben für alle anstelle immer größeren Reichtums für wenige sich durchsetzen werden; ob es gelingt, den Generationenvertrag über die Bewohnbarkeit des Planeten für die nächsten 100 oder 200 Jahre sicherzustellen.
Jetzt „rote Linien“ zu definieren, halte ich für abstrus. Wir werden die Grenzen erkennen, wenn sie da sind, und dann gemeinsam entscheiden, wie wir uns verhalten. So lange nehmen wir Verantwortung wahr, so gut wir es können.
Wer, wenn nicht wir, und wann, wenn nicht jetzt!?
[1] Die Unterscheidung richtet sich nach der Maximalhöhe des gesetzlich festgelegten Strafmaßes. Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. [2] https://www.generalprokuratur.gv.at/der-weisungsrat/ (18.05.2021). [3] https://www.diepresse.com/5629029/daschlogts-es-anzeige-gegen-justizministeriums-generalsekretar-pilnacek (18.05.2021).
- Johannes Rauch
- 30. Apr. 2021
Ist es mit dem Ehrenkodex des österreichischen Journalismus vereinbar, wenn ich in den Vorarlberger Nachrichten von Andreas Scalet, dem Chef des Wirtschaftsressorts, mit Donald Trump verglichen werde? Wo verlaufen die Grenzen zwischen Meldung und Meinung? Müssen persönliche Ansichten von Redakteur:innen in Zeitungen als Kommentare gekennzeichnet werden? Welche Regeln des traditionellen journalistischen Handwerks gelten eigentlich noch?
Diese und andere Fragen wollte ich beantwortet wissen, deshalb habe ich Ende November 2020 Beschwerde gegen die Berichterstattung der Vorarlberger Nachrichten beim Österreichischen Presserat erhoben, nachdem ein Mitte November 2020 von mir verfasster Tweet für etwas mediale Aufregung gesorgt hatte.
Nun ist die Entscheidung des Presserates eingelangt. Wollte man sie in sportliches Regelwerk übersetzen, könnte man sagen, der Presserat hat den VN die gelbe Karte gezeigt, aber von einer Verurteilung der Zeitung abgesehen.
Ist das eine ausgewogene oder eine typisch österreichische Lösung? War mein Vorgehen gerechtfertigt? Haben die VN Grenzen überschritten? Hätte ich weniger wehleidig sein sollen? Urteilen Sie selbst. Im Folgenden finden Sie eine Chronologie der Ereignisse inklusive aller relevanten Dokumente.
Chronologie (Kurzfassung)
13.11.2020: mein Tweet
15.11.2020: Offener Brief der WKV an die VN-Redaktion
16.11.2020: Artikel „Rauch schockt die Wirtschaft“ in den VN
16.11.2020: Offener Antwort-Brief von mir an die WKV
17.11.2020: Artikel „Landesrat Rauch antwortet Wirtschaft mit offenem Brief“
26.11.2020: Einreichung der Beschwerde beim Österreichischen Presserat
17.12.2020: Der Presserat empfiehlt ein Ombudsverfahren zwischen VN und mir
22.12.2020: Übermittlung eines Vorschlags an die VN-Chefredaktion im Rahmen des Ombudsverfahrens
20.01.2021: Auf Nachfrage erfahre ich, dass die VN keinen Gegenvorschlag gemacht hat. Das Ombudsverfahren geht ergebnislos zu Ende, die Beschwerde wird an den Presserat rücküberwiesen.
09.03.2021: Sitzung des zuständigen Senats des Presserats, Entscheidung
Chronologie (Langfassung)
Am Freitag, dem 13. November 2020, twitterte ich am späten Vormittag:
Der klare Bezugspunkt meines Tweets – wie nicht zuletzt aus den Hashtags hervorgeht – war die Schulschließungsdebatte, die in diesen Tagen angesichts des bevorstehenden zweiten coronabedingten Lockdowns auf Bundesebene mit großer Vehemenz geführt wurde. Meine Wortmeldung war als Plädoyer für das Offenhalten der Schulen gedacht.
Nachdem am darauffolgenden Wochenende auf dem Webportal vol.at eine Reivhe von kritischen Beiträgen zu meinem Tweet erschienen und sogar meinem geschätzten Kollegen Landeshauptmann Markus Wallner eine Stellungnahme zu entlocken gewesen war – Wallner ließ mir ausrichten, ich möge „ein bisschen weniger twittern und mehr arbeiten“ –, (vgl. 1) machten die Vorarlberger Nachrichten, die mit Abstand größte Tageszeitung des Landes, am Montag, dem 16. November, ihren Wirtschaftsteil mit folgender Überschrift auf: „Rauch schockt die Wirtschaft“ (siehe Beilage 1) . Darin zitierte Redakteur Andreas Scalet unter anderem aus einem offenen Brief an mich, den das Präsidium der Wirtschaftskammer Vorarlberg am Sonntag auf vol.at hatte veröffentlichen lassen (ich selbst erhielt den Brief erst am Montag auf Nachfrage im Sekretariat der Wirtschaftskammer), und ließ neben dem Landeshauptmann, der seine Aufforderung an mich wiederholte, vier Proponenten des Vorarlberger Wirtschaftslebens sowie Bernhard Weber, den Wirtschaftssprecher der Grünen im Vorarlberger Landtag, zu Wort kommen. Mittels QR-Code konnten die Leserinnen und Leser der VN auf den gesamten Brief (siehe Beilage 2) zugreifen. Sowohl vol.at als auch die Vorarlberger Nachrichten verzichteten zwischen 13. und 16. November darauf, mit mir oder meinem Büro Kontakt aufzunehmen. In diesem redaktionellen, nicht als Kommentar gekennzeichneten Artikel ist unter anderem zu lesen:
„Dass Politiker gerne direkt ihre Wähler ansprechen und sich dafür der sozialen Medien bedienen, ist bekannt. Und dass nicht nur abgewählte Präsidenten damit polarisieren können, sondern auch Vorarlberger Lokalpolitiker, das bewies Umweltlandesrat Johannes Rauch.“
„Mit dem Thema Wirtschaft wird er [Johannes Rauch, Anm.] sich nach seinem Tweet allerdings doch noch auseinandersetzen müssen. Ob dafür 251 Zeichen wie in seinem Originaltweet ausreichen, ist eher fraglich.“
Noch am 16. November antwortete ich der Wirtschaftskammer Vorarlberg in einem offenen Brief (siehe Beilage 3), der auch der Redaktion der Vorarlberger Nachrichten zuging. Am Dienstag, dem 17. November, veröffentlichten die VN Auszüge aus diesem Brief in einem redaktionellen, nicht als Kommentar gekennzeichneten Artikel (siehe Beilage 4). Redakteur Andreas Scalet leitete diese Auszüge folgendermaßen ein:
„Trotz der kurzen Botschaft glaubt er [Johannes Rauch, Anm.] sich – wie ein anderer politischer Twitter-Spezialist aus den USA – von den Medien falsch verstanden. Er spricht von Unterstellungen, obwohl seine [sic!] Tweet wohl in jedem Medium wortwörtlich wiedergegeben wurde.“
Scalet zog also ein weiteres Mal Donald Trump als Vergleichsmaßstab für meinen Tweet heran. Und in der Tat sprach ich in meinem offenen Brief an das Präsidium der Wirtschaftskammer darüber, dass mich die „Unterstellungen, mit denen ich von Ihrer Seite konfrontiert werde“, ärgern. Adressat meines Ärgers war aber das Präsidium der Wirtschaftskammer, nicht, wie von Scalet insinuiert, „die Medien“. Denn die Wirtschaftskammer hatte mir in ihrer Stellungnahme vorgeworfen, ich ließe „jegliche Wirtschaftskompetenz vermissen“ und würde „augenscheinlich den Kreislauf von unternehmerischem Wirken und Lebensqualität [missachten]“, ich würde „praxisfern und offensichtlich ohne jegliche Kenntisse der Probleme und Herausforderungen in den Vorarlberger Produktionsstätten agieren“ und hätte mich „auch ideell von den über 30.000 Vorarlberger Handwerkern und Gewerbetreibenden [weit] entfernt“. Diese Ausführungen habe ich in meinem Antwortschreiben als ärgerliche „Unterstellungen“ bezeichnet, doch dieser Zusammenhang geht aus Scalets Artikel nicht hervor. Stattdessen stellt Scalet den Begriff der Unterstellung in Bezug zu meinem Tweet und widerlegt mit diesem Kniff eine Behauptung, die von niemandem aufgestellt wurde.
Am 26. November 2020 übermittelte ich eine Beschwerde an den Österreichischen Presserat, dessen Ehrenkodex sich neben vielen anderen österreichischen Medien auch die Vorarlberger Nachrichten verpflichtet fühlen. In einer persönlichen Stellungnahme führte ich unter anderem aus:
„Es sei Andreas Scalet unbenommen, mich mit Donald Trump zu vergleichen. Es mag plump, geschmacklos, tendenziös und sachlich falsch sein, aber einen Vergleich dieser Art anzustellen ist das gute Recht des Redakteurs. Wenn er es in einem Kommentar tut, der ausdrücklich der Meinungsäußerung des Journalisten oder der Journalistin dient. Gemeinhin pflegen Zeitungen Kommentarseiten zu führen oder heben Kommentare grafisch hervor – auch die Vorarlberger Nachrichten verfahren nach letzterem Schema. Andreas Scalets Artikel waren aber nicht als Kommentare gekennzeichnet. Daraus kann der Eindruck entstehen, in den Beiträgen würden die Ansichten der Redaktion oder gar Fakten wiedergegeben. Es ist bei den zitierten Darstellungen eben nicht klar, ‚ob es sich […] um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt‘.Und wie gesagt: Hätte Andreas Scalet, der langjährige Leiter der Kommunikationsabteilung der Wirtschaftskammer Vorarlberg und nunmehrige Chef des Wirtschaftsressorts der VN, mich in einem Kommentar mit einem namentlich ungenannt bleibenden US-Präsidenten verglichen, hätte ich dies achselzuckend zur Kenntnis genommen. In einem redaktionellen Artikel hingegen sehe ich diesen Vergleich als ‚persönliche Diffamierung‘ und ‚Verunglimpfung‘.“ Aus meiner Sicht hatten die VN mit dieser Art der Berichterstattung die Punkte 3.1 und 5.2 des Ehrenkodex für die österreichische Presse verletzt, die da lauten:
3.1. Für die Leserinnen und Leser muss klar sein, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt.
5.2. Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen verstoßen gegen das journalistische Ethos.
Am 17.12.2020 erhielt ich die Information, dass der zuständige Senat des Presserats sich mit meiner Beschwerde befasst und beschlossen habe, dass zunächst ein sogenanntes Ombudsverfahren durchgeführt werden solle, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den VN und mir zur Beilegung der Angelegenheit zu erzielen. Eine erfahrene Journalistin wurde als Ombudsfrau mit der Vermittlung zwischen der Chefredaktion der VN und mir beauftragt. Wenn der Vermittlungsversuch scheitere, gehe die Angelegenheit zurück an den Senat des Presserats.
Fünf Tage später, am 22.12.2020, sandten wir der Chefredaktion der VN, übermittelt durch die Obmudsfrau, einen konkreten Vorschlag im Rahmen des Ombudsverfahrens, der als Ausgleich zur beanstandeten Berichterstattung dienen sollte. Dieser Vorschlag blieb seitens der VN-Chefredaktion trotz Nachfrage unerwidert.
Am 20.01.2021 wurde meine Beschwerde daher an den zuständigen Senat des Presserats rücküberwiesen, der sich damit in seiner Sitzung vom 09.03.2021 befasste. Im Rahmen dieser Sitzung gaben sowohl der Anwalt der Russmedia als auch ich Stellungnahmen ab, in der wir unsere jeweilige Sicht der Dinge schilderten, und beantworteten eine Vielzahl von Fragen der Senatsmitglieder. Meine Stellungnahme lautete folgendermaßen:
„Ich bin Politiker und daher berufsbedingt dazu verpflichtet, eine dicke Haut zu haben. Das ist mir klar. Denn für Personen öffentlichen Lebens gelten selbstverständlich andere Regeln als für Privatpersonen.
Die Frage, die ich mit dieser Beschwerde beim österreichischen Presserat geklärt haben möchte, ist aber die folgende: Werden das traditionelle journalistische Handwerk und die traditionelle journalistische Sorgfaltspflicht hinfällig, bloß weil ich Politiker bin?
Meiner Auffassung nach hat der Journalismus zu unterscheiden zwischen Meldung und Meinung, zwischen Tatsachenbericht und Kommentar. Aus meiner Sicht haben die VN in den beiden Artikeln „Rauch schockt die Wirtschaft“ (16.11.2020) und „Landesrat Rauch antwortet Wirtschaft mit offenem Brief“ (17.11.2020) diese Unterscheidung nicht getroffen. Es interessiert mich also im Allgemeinen, ob die Trennung zwischen der Wiedergabe von Fakten und der Formulierung von Ansichten noch Relevanz entfaltet, und im Speziellen, ob die in den beiden erwähnten Artikeln offensichtliche Vermischung einen Verstoß gegen den Ehrenkodex des Österreichischen Presserates bedeutet.
Ich nehme an, dass Sie, sehr geehrte Mitglieder des Senats, nicht unbedingt in einem Atemzug mit den übelsten Krawalljournalisten des Landes genannt werden wollen. Nun, mir geht es ganz ähnlich. Bloß weil ich auch Politiker bin und gelegentlich den Social-Media-Dienst Twitter verwende, möchte ich nicht mit Donald Trump in einen Topf geworfen werden, dem die Washington Post in den Jahren 2016–2020 nicht weniger als 30.573 falsche oder irreführende Behauptungen nachgewiesen hat. Sie können mich altmodisch nennen, aber der Vergleich mit einem notorischen Lügner beleidigt mich.“
Schließlich traf der Senat folgende Entscheidung:
„Nach Ansicht des Senats ist dieser Vergleich (Rauchs mit Trump, Anm.) noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dafür spricht zunächst, dass sich der Beschwerdeführer mit seinem Tweet selbst an die Öffentlichkeit wandte und sich damit bewusst einer öffentlichen Diskussion aussetzte. Auch wenn der Senat den Unmut des Beschwerdeführers über den Vergleich bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen kann und ihn für zugespitzt erachtet, geht er hier nicht von einem Eingriff in den Persönlichkeitsschutz des Beschwerdeführers aus. […]
Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot liegt daher noch nicht vor, zumal nach der Entscheidungspraxis des Presserats auch in neutralen Berichten an manchen Stellen Kommentierungen durch den Autor vorgenommen werden können. Die Beschwerdegegnerin wird dennoch dazu aufgefordert, künftig das Trennungsgebot von Bericht und Kommentar stärker zu berücksichtigen und persönliche Bewertungen von Autorinnen und Autoren in Form eines zugespitzten Vergleichs in neutralen Berichten zu vermeiden.
Trotz dieser Kritik hält der Senat fest, dass durch den beanstandeten Artikel letztendlich keine schutzwürdige Position des Beschwerdeführers verletzt wurde. Die Beschwerde war daher gemäß § 14 Abs. 2 lit b VerfO abzuweisen.“
Diese Entscheidung nehme ich selbstverständlich zur Kenntnis, und ich werde mich darum bemühen, dickhäutiger zu werden. Ganz entschieden muss ich aber die Behauptung zurückweisen, ich würde in den Redaktionen „intervenieren“. Ich muss ob der Absurdität des Vorwurfs beinahe schmunzeln. Die Episode, auf die Gerold Riedmann in seinem heutigen Leitartikel anspielt, bezieht sich auf eine Ausgabe der VN im März 2019, als Bundeskanzler Sebastian Kurz in Vorarlberg zu Besuch war und aus diesem Anlass auf nicht weniger als elf (11!) Fotos in einer Ausgabe des hiesigen Leitmediums zu sehen war. Solche Hagiografien kennt man sonst eher aus den Wiener Bezirkszeitungen, die gern den Bürgermeistern huldigen, oder aus nordkoreanischen Medien. Ich habe damals meiner Verwunderung in einem E-Mail Ausdruck verliehen, in dem ich unter anderem schrieb: „Empfindlich bin ich nach dreißig Jahren in der Politik nicht mehr, dem Irrglauben durch ‚Interventionen‘ auch nur irgendetwas erreichen zu können, bin ich ohnehin nie erlegen. Die Machtverhältnisse im Land sind mir ebenso schmerzhaft klar, wie die Gesetzmäßigkeiten und Wirkmächtigkeit algorithmengetriebener Kommunikation.“ Daran hat sich nichts geändert, wenngleich mir bewusst ist, dass andere Parteien die Praxis der Intervention – mal mehr, mal weniger subtil – als effektives und legitimes politisches Mittel betrachten. Und dann stellt sich natürlich auch die Frage, wer so eine Intervention mit sich machen lässt, und warum.
[1] Vgl. etwa https://www.vol.at/lockdown-rauch-will-produktionsbetriebe-schliessen/6808068 (13.11.2020); https://www.vol.at/wkv-praesident-metzler-rauch-gefaehrdet-arbeitsplaetze/6808230 (13.11.2020); https://www.vol.at/ohneberg-zu-rauch-sager-weltfremd-und-unverantwortlich/ 6808409 (14.11.2020); https://www.vol.at/offener-brief-an-landesrat-rauch-nach-twitter-aufreger/ 6809289 (15.11.2020); https://www.vol.at/lh-wallner-die-produktionsbetriebe-bleiben-weiterhin-offen/6808414 (15.11.2020), Zugriff jeweils 24.11.2020. Das Wallner-Zitat siehe https://www.vol.at/lh-markus-wallner-weist-lr-johannes-rauch-zurecht/6808997 (15.11.2020), Zugriff 24.11.2020.
Beilage 1
Beilage 2
Beilage 3
Beilage 4 VN-Artikel „Landesrat Rauch antwortet Wirtschaft mit offenem Brief“
- Johannes Rauch
- 19. März 2021
Es war ein heiß umkämpftes Champions-League-Achtelfinale, bei dem das Team aus Schweden letztlich das bessere Ende für sich hatte. Hätte die Equipe aus Österreich nicht im Hinspiel in Malmö einen Zwei-Tore-Vorsprung aus der Hand gegeben, wer weiß, was das für das Rückspiel in St. Pölten bedeutet hätte. So aber muss ich neidlos konstatieren, dass der FC Rosengård gegen den SKN St. Pölten nicht zuletzt auch dank der individuellen Klasse von Caroline Seger und Jelena Čanković mit einem Gesamtscore von 4:2 verdient ins Viertelfinale eingezogen ist, wo das Team nun auf Bayern München trifft.
Der SKN St. Pölten ist im Übrigen das einzige österreichische Fußballteam, das es jemals bis ins Achtelfinale der Champions League geschafft hat. Als Sturm Graz 2000/01 die erste Gruppenphase überstand, wartete damals nicht das Achtelfinale, sondern eine zweite Gruppenpase auf Ivica Osims Truppe.[1]
Mittlerweile versuchen wir im Rahmen der Sportpolitik, den großartigen Erfolgen, die der Frauenfußball in Österreich seit einiger Zeit feiert (und die zumeist das Resultat der Unbeirrbarkeit einiger weniger Protagonist:innen sind), eine strukturelle Basis zu verleihen. Im Bundesbudget sind neuerdings rund 1,5 Millionen € pro Jahr für die Frauenfußball-Ligen in Österreich vorgesehen – Geld, das den Vereinen unmittelbar zugute kommt. Außerdem läuft aktuell der Auswahlprozess für ein neues Traineeprogramm, um Frauen mit entsprechenden Kompetenzen für Sportfunktionärspositionen zu fördern. Bis zum Endausbau in acht Jahren wird das Projekt zwei Millionen € pro Jahr umfassen und 60 Frauen eine zertifizierte Ausbildung anbieten.
Doch auch auf der Ebene der Vereine tut sich einiges. Vor wenigen Wochen sind der SCR Altach und der FFC Vorderland, beides Bundesligaklubs, eine Spielgemeinschaft eingegangen, in die auch der Traditionsverein FC RW Rankweil – 1991 immerhin der erste Vorarlberger Frauenfußballmeister – kooperativ eingebunden ist. Der FFC Vorderland trägt seine Heimspiele nun im Stadion des SCR Altach aus, und Walter Weiss, der Obmann des Klubs, hofft, Rahmenbedingungen und Professionalität so weit zu verbessern, dass man sich langfristig in der Frauen-Bundesliga etablieren kann. Damit ist der SCR Altach nach der Wiener Austria, Sturm Graz und Wacker Innsbruck der vierte Verein, der sowohl in der Frauen- als auch in der Männer-Bundesliga vertreten ist.
Der Zweitligist FC RW Rankweil dient unterdessen als Nachwuchsschmiede. Bernhard Metzler, der sportliche Leiter des Teams, hat in diesem Zusammenhang betont, wie wichtig es sei, „die Kräfte zu bündeln, Synergien zu nutzen und den eigenen Stolz etwas abzulegen, um ambitionierte Ziele auch erreichen zu können“.
Warum erzähle ich das alles? Weil uns Vorarlberger Grünen das Thema seit Jahren ein Anliegen ist (Harald Walser hat dazu schon 2011 politisch gearbeitet), weil wir gegen jede Menge Spott zu kämpfen hatten, als wir begannen, uns für Frauenfußball zu engagieren, und weil ich mich wirklich über die Fortschritte freue.
Als Daniel Zadra im Jahr 2015 im Vorarlberger Landtag eine erste Anfrage zu dem Thema an die damalige Sport-Landesrätin Bernadette Mennel stellte, war der Hohn auf konservativer Seite unüberhörbar. Thema Vorarlberg etwa, die Zeitschrift der Wirtschaftskammer Vorarlberg, kommentierte: „Man könnte feststellen, dass wirklich nicht jeder Bereich gefördert werden muss und […] dass sich Zadra ungleich wichtigeren Themen im Bereich der Gleichstellung zuwenden sollte. Man könnte die Anfrage allerdings auch ernst und damit zum Anlass nehmen, auch in anderen Sportarten endlich für mehr Gleichstellung zu sorgen. Schließlich melden sich in Vorarlberg erschreckend wenige Buben zum Ballettunterricht an.“
Bruhaha. Ich wage zu behaupten, dass ein solcher Kommentar heute nicht einmal mehr der Wirtschaftskammer Vorarlberg einfiele.
Der Fortschritt ist unübersehbar, aber es gibt noch viel zu tun. Das beginnt auf der Ebene der Funktionärinnen-Ausbildung und setzt sich fort über die Professionalisierung von Strukturen und die Gehälter, die weibliche Fußballstars kassieren, bis hin zu den Übertragungszeiten im ORF. Ich bin mir ganz sicher, dass Sportminister Werner Kogler und die Sportsprecherin der Grünen im Parlament, Agnes Sirkka Prammer – übrigens selbst Bundesligaschiedsrichterin –, in dieser Legislaturperiode noch einiges bewegen werden. Erst vor wenigen Tagen wurde auf Initiative der Grünen die Einrichtung einer Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur beschlossen.
In der Zwischenzeit sieht es so aus, als würde der SKN St. Pölten die Meisterschaft ein weiteres Mal für sich entscheiden. Nach zehn Spielen liegen die Niederösterreicherinnen mit dem Punktemaximum und einem Torverhältnis von 52:4 souverän an der Tabellenspitze.
Und auf internationaler Ebene, aber das wissen bestimmt alle Menschen, die diesen Blog lesen, hat sich das Frauen-Nationalteam direkt für die Europameisterschaft in England qualifiziert, die leider nicht wie geplant im Sommer 2021, sondern erst 2022 ausgetragen wird.
[1] Dort ging man gegen Manchester United und Valencia jeweils torlos unter, gewann aber immerhin zweimal gegen Panathinaikos Athen.